Sonderprüfungen
Besondere Situationen – Sonderprüfungen
Auf besonderen Anlass können sich Situationen ergeben, bei denen z. B. Gesellschafter die Geschäftsführung Ihres Unternehmens überprüfen lassen – für den öffentlich rechtlichen Bereich erfolgt dies regelmäßig nach § 53 HGrG.
In anderen Fällen sind Prüfungen von geltend gemachten Kosten erforderlich oder die Überprüfung des internen Kontrollsystems eines Unternehmens. Auch können vermutete Unterschlagungen oder Unternehmensverschmelzungen Gründe für eine Sonderprüfung darstellen. Die Prüfungsanlässe sind vielfältig – kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie eine Sonderprüfung für einen Bereich Ihres Unternehmens durchführen lassen wollen.
- Sonderprüfungen für Ihr Unternehmen
- Beratung zu Prüfungen in vielen Bereichen
Weitere Leistungen rund um die Wirtschaftsprüfung
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