Vertretung vor Finanzbehörden

Verhandlung mit dem Finanzamt auf Augenhöhe

Als Steuerpflichtiger sind Sie gut beraten, sich von einem Steuerberater bei den Finanzbehörden vertreten zu lassen. Oft werden Sie die Hintergründe von Fragen des Finanzbeamten nicht kennen und ggf. Aussagen treffen die Ihnen zum Nachteil gereichen. Als Fachleute erkennen wir grundsätzlich solche Fangfragen und wissen darauf zu reagieren. Als Ihr Vertreter verhandeln wir beispielsweise mit der Finanzverwaltung über die Anwendung von Rechtsnormen, stellen Anträge beispielsweise zur Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundung von Steuerzahlungen oder Bearbeiten Rückfragen des Finanzamts zu den Steuererklärungen und wehren unberechtigte Forderungen des Finanzamts ab

  • Verhandlung mit der Finanzbehörde
  • Stellen von Anträgen
  • Bearbeitung von Rückfragen des Finanzamts
  • Abwehr von unberechtigten Steuerforderungen

Weitere Leistungen rund um die Steuerberatung

Steuererklärungen

Wir erstellen alle Ihre Steuererklärungen und übermitteln diese ,wenn Sie es wünschen, auch an das Finanzamt.

Gestaltungsberatung

Steuer-Vermeidung & -Reduzierung bei gleichzeitiger Erreichung von unternehmerischen Zielvorgaben durch die Gestaltungsberatung.

Betreuung von Betriebsprüfungen

Wir vertreten Sie im Rahmen der Durchführung der Prüfungen und verhandeln für Sie mit den Vertretern der Finanzverwaltung.

Rechtsbehelf & Klage

Als Steuerberater sind wir befugt, Sie bis zum höchsten deutschen Finanzgericht – dem Bundesfinanzhof – zu vertreten.

Unternehmensnachfolge

Wir erarbeiten mit Ihnen ein Konzept, in dem Ihre Zielvorstellung möglichst steuergünstig erreicht wird.

Umstrukturierungen

Wir erarbeiten mit Ihnen ein steuerlich günstiges Konzept und setzen es zusammen mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt und Notar um.

Unsere Kontaktdaten

Ferdinand-Schneider-Str. 12
36043 Fulda
Telefon: +49 (0) 661 9719-0
E-Mail: office@tax-manager.de
Anfahrt 

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