Jahresabschlussprüfung
Hohe Anforderungen – an uns und Ihr Unternehmen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264a HGB müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Wir möchten dass unsere Auftraggeber einen Mehrwert aus der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung erhalten. Deshalb nehmen wir unsere Prüfungsfeststellungen zum Anlass sie auf Problembereiche im Unternehmen hinzuweisen. Schon oft wurden durch unsere Hinweise Vorteile erzielt, die die Prüfungskosten bei weitem übersteigen oder betriebliche Risiken erheblich minimiert. Auch öffentlich rechtliche Eigenbetriebe oder Zweckverbände gehören zu unseren Auftraggebern. Die gesetzlichen Prüfungen werden regelmäßig durch die uns angegliederte Kleinmichel & Kapp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgewickelt, an der unsere Partner geschäftsführend beteiligt sind.
- Mehrwert aus der Jahresabschlussprüfung
- Aufdecken von Problemen
- Risiken minimieren
- Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften
Weitere Leistungen rund um die Wirtschaftsprüfung
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Ferdinand-Schneider-Str. 12
36043 Fulda
Telefon: +49 (0) 661 9719-0
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